
Kredite und Finanzierungen
Möbelleasing in der Schweiz: Vertrag, Mehrwertsteuer und Bilanzierung
Finanzierungsleasing für Geschäftsmöbel: Arbeitsplätze, Stauraumlösungen, Ladeneinrichtungen oder Empfangsmöbel.
Warum sich eine Schweizer KMU für Möbelleasing entscheidet
Beim Leasing werden professionelle Möbel finanziert: Arbeitsplätze, Stauraumlösungen, Ladeneinrichtungen oder Empfangsmöbel. Der Vertrag regelt die Nutzung des Gutes und die Zahlungen; bei der Bilanzierung wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasing unterschieden. Für steuerbare Leistungen, die weder dem reduzierten noch dem Sondersatz unterliegen, gilt der Normalsatz (entreprendre.ch).
Das Unternehmen behält so sein Eigenkapital und seine Liquidität für andere Ausgaben frei, etwa für Rekrutierung, Kommunikation, Entwicklung oder technische Ausrüstung. Dieses Modell richtet sich insbesondere an KMU, Start-ups und wachsende Unternehmen.
Die BCF bietet Equipment-Leasing mit festen monatlichen Raten an, statt Eigenkapital zu binden, ab einem Kaufpreis von CHF 50'000.
Vorteile und Einschränkungen des Möbelleasings für eine Schweizer KMU
- Erhalt von Eigenkapital und Liquidität
- Pro
- Feste Monatsraten ohne Kapitalbindung
- Pro
- Zugang zu professionellem Material ohne hohe Anfangsinvestition
- Pro
- Option auf Verlängerung oder Rückkauf bei Vertragsende
- Pro
- Vorzeitige Kündigung abhängig von den Vertragsbedingungen
- Con
- Langfristige Bindung (2 bis 5 Jahre)
- Con
Möbelleasing-Vertrag: Laufzeit, Zahlungen und Ende
Die für Schweizer Unternehmen angebotenen Verträge für Büromöbel-Leasing haben eine feste Laufzeit von zwei bis fünf Jahren mit monatlichen Zahlungen. Das Finanzierungsangebot wird basierend auf dem Budget und der geplanten Einrichtung erstellt.
Im von der BCF beschriebenen Modell erwirbt die Bank das Gut und überlässt es dem Unternehmen während der Vertragslaufzeit zur ausschliesslichen Nutzung. Im Modell mit Grenke zahlt der Partner den Betrag nach Lieferung und Montage an den Verkäufer und bleibt bis zum Vertragsende Eigentümer der Möbel.
Lieferung und Montage sind im Preis inbegriffen. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Möbel bestellt, geliefert und installiert.
Je nach Leasing-Modell kann das Unternehmen am Ende der Laufzeit das Gut zurückgeben, den Vertrag verlängern oder es zum Restwert zurückkaufen. Jede vorzeitige Kündigung muss vom Finanzierungspartner gemäss den Vertragsbedingungen genehmigt werden.
Ablauf des Möbelleasings: Von der Bestellung bis zum Vertragsende
- Bestellung der Möbel nach Freigabe der Unterlagen
- Lieferung und Montage im Preis inbegriffen
- Ausschliessliche Nutzung des Gutes durch das Unternehmen während der Vertragslaufzeit
- Optionen am Ende der LaufzeitRückgabe, Verlängerung oder Rückkauf zum Restwert
Zusammenstellung der Unterlagen: Erforderliche Dokumente und Sicherheiten
Die Unterlagen umfassen den datierten und gemäss Handelsregisterauszug unterzeichneten Vertrag, das ausgefüllte und unterzeichnete Einzugsermächtigungsformular LSV, das ausgefüllte und unterzeichnete Formular K sowie eine beglaubigte Kopie (Vorder- und Rückseite) eines Ausweisdokuments der Unterzeichner. Der Finanzierungspartner erstellt sein Angebot nach Übermittlung der Unterlagen.
Nach der Freigabe müssen die Originaldokumente per Post an den Finanzierungspartner gesendet werden, um den Vertrag abzuschliessen. Die Möbel werden erst nach vollständiger Prüfung der Unterlagen bestellt.
Wichtige Schritte zur Zusammenstellung der Möbelleasing-Unterlagen
- Abfassung und Unterzeichnung des datierten Vertrags
- Ausfüllen und Unterzeichnen der LSV-Einzugsermächtigung
- Ausfüllen und Unterzeichnen des Formulars K
- Vorlage einer beglaubigten Kopie (Vorder- und Rückseite) eines Ausweisdokuments der Unterzeichner
- Versand der Originale per Post an den Finanzierungspartner nach Freigabe
Bilanzierung von Leasing: Bilanz und Anhang
Die Swiss GAAP FER 13 « Leasingtransaktionen » regelt die Darstellung der Geschäfte aus Sicht des Leasingnehmers und unterscheidet zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasing.
Das Finanzierungsleasing wird in der konsolidierten Bilanz aktiviert und separat ausgewiesen. Das Operating-Leasing wird nicht bilanziert, muss aber im Anhang angegeben werden.
Bei einem Sale-and-Lease-back wird der Gewinn aus dem Verkauf von Sachanlagen abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit verteilt. Ein Verlust im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Sachanlage durch ein Finanzierungsleasing wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Finanzierungsleasing vs. Operating-Leasing: Wichtige Unterschiede gemäss Swiss GAAP FER 13
- Aktivierung in der Bilanz
- Ja (Finanzierungsleasing)
- Angabe im Anhang
- Nein (Finanzierungsleasing)
- Aktivierung in der Bilanz
- Nein (Operating-Leasing)
- Angabe im Anhang
- Ja (Operating-Leasing)
- Verlust aus Verkauf
- Sofort erfolgswirksam (Finanzierungsleasing)
- Gewinn aus Sale-and-Lease-back
- Über Vertragslaufzeit verteilt (Finanzierungsleasing)
OR-Richtlinien für den Jahresabschluss
Das Obligationenrecht, Artikel 957 bis 963b, bildet die Grundlage der schweizerischen Buchhaltung und verpflichtet jedes Unternehmen unabhängig von Grösse oder Rechtsform zu einer ordnungsgemässen Buchführung. Artikel 958c OR nennt die Grundsätze ordnungsgemässer Darstellung: Klarheit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Wesentlichkeit, Vorsicht, Fortführung der Geschäftstätigkeit und Verrechnungsverbot von Aktiven und Passiven.
Gemäss Artikel 958 Absatz 2 OR umfassen die Jahresabschlüsse die Bilanz, die Erfolgsrechnung und den Anhang. Die Bilanz zeigt die Aktiven und Passiven, die Erfolgsrechnung die Erträge und Aufwendungen, und der Anhang enthält die zusätzlichen Informationen, die zum Verständnis der Abschlüsse notwendig sind.
Unternehmen, die der ordentlichen Revision unterstehen, müssen detailliertere Angaben und eine Geldflussrechnung zur Liquidität vorlegen.
Mehrwertsteuer in der Schweiz: Sätze und Vorsteuerabzug
Eine mehrwertsteuerpflichtige KMU kann die Vorsteuer auf Einkäufen abziehen, die ihrer steuerbaren Tätigkeit dienen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf diesen Abzug bei Einkäufen, die steuerbefreiten Leistungen zugeordnet sind (entreprendre.ch).
Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt 8,1 % für steuerbare Leistungen, die weder dem reduzierten noch dem Sondersatz unterliegen (entreprendre.ch). Steuerbare Möbelleasing-Mieten unterliegen diesem Normalsatz. Der reduzierte Satz beträgt 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 %; diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 (entreprendre.ch).
Die Anmeldung zur Mehrwertsteuer und die Abrechnungen erfolgen über das Portal der ESTV, die auch Informationen und Publikationen zur Mehrwertsteuer veröffentlicht.


