
Versicherungen und Vorsorge
Berufshaftpflichtversicherung: Pflichten und Bescheinigung
In der Schweiz ist die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung nicht generell vorgeschrieben.
Berufshaftpflicht: eine gesetzliche Pflicht?
In der Schweiz ist die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung nicht generell vorgeschrieben. Bestimmte Berufsordnungen können jedoch eine Deckung vorschreiben, und auch Kunden können sie vertraglich zur Bedingung machen.
Die Berufshaftpflicht deckt Schäden, die Dritten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen. Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) regelt den Versicherungsvertrag.
Wann ist die Berufshaftpflicht obligatorisch?
Für Rechtsanwälte ergibt sich die Versicherungspflicht aus Art. 12 Bst. f des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA). Die Deckung muss der Art und dem Umfang der Risiken der Tätigkeit angepasst sein. Die Deckungssumme für schadenbringende Ereignisse pro Jahr muss mindestens eine Million Franken betragen.
Der Kanton Waadt sieht für Veranstalter von Pferdewetten eine Versicherungspflicht vor: Um die Anerkennung einer ausserkantonalen Bewilligung als Veranstalter von Pferdewetten zu erhalten, muss das Unternehmen eine Bescheinigung vorlegen, die eine jährliche Berufshaftpflichtdeckung von CHF 5’000’000 nachweist, welche die mit der Tätigkeit verbundenen Risiken für die Dauer der Bewilligung abdeckt. Das Gesuch ist bei der kantonalen Handelskontrolle (vd.ch) einzureichen.
Ein Kunde oder Auftraggeber kann eine Versicherung verlangen, auch wenn das Gesetz diese für das Unternehmen nicht vorschreibt. Im Bauwesen und in der Eventbranche fordern manche Parteien eine Haftpflichtbescheinigung; für die meisten Unternehmen bleibt die Deckung fakultativ, kann aber je nach Tätigkeit empfohlen werden.
Die Haftpflichtbescheinigung: wozu dient sie?
Die vom Versicherer ausgestellte Bescheinigung belegt, dass das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Kunden oder Auftraggeber können diese insbesondere im Bauwesen und in der Eventbranche anfordern.
Sie enthält üblicherweise die Identität des Versicherten, die versicherten Tätigkeiten, den genannten Zeitraum, die abgeschlossenen Garantien sowie die Kontaktdaten des Versicherers.
Der Kunde oder Auftraggeber kann so die angegebenen Tätigkeiten, den Zeitraum und, je nach vorliegendem Dokument, die Versicherungssummen oder -limits prüfen. Bevor das Unternehmen die Bescheinigung übermittelt, vergleicht es diese Angaben mit den Garantien seines Vertrags und informiert seinen Versicherer, falls es eine neue Tätigkeit aufnimmt.
Um die Bescheinigung zu erhalten, wendet sich das Unternehmen an seinen Versicherer. Dieser stellt sie gemäss den vereinbarten Modalitäten zur Verfügung oder übermittelt sie; das Unternehmen kann sie anschliessend dem anfordernden Kunden aushändigen.
In der IT-Branche oder im Beratungsgeschäft kann der Hinweis auf eine bestehende Versicherung bei Vertragsverhandlungen nützlich sein. Die Deckung kann zudem Kunden und Partner beruhigen.
Ohne Haftpflichtversicherung: Haftung und Sanktionen
Verursacht die Tätigkeit eines Unternehmens einen Schaden bei Dritten, kann es für Ansprüche wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftbar gemacht werden. Die Berufshaftpflicht kann Schäden decken, die Dritten im Rahmen der Unternehmenstätigkeit entstehen.
Je nach Vertrag übernimmt die Haftpflichtversicherung begründete Forderungen und verteidigt das Unternehmen gegen unbegründete Ansprüche. Ohne Deckung trägt das Unternehmen selbst die finanziellen Folgen des Schadensfalls sowie die Verteidigungskosten.
Wenn die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann das Fehlen einer Deckung das Unternehmen oder die Fachperson zusätzlichen, in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Konsequenzen aussetzen.
Ein Rechtsstreit oder ein erheblicher Sachschaden kann die Liquidität belasten und die Kontinuität des KMU gefährden.
Vorteile und Risiken ohne Berufshaftpflichtversicherung
- Vorteile der BerufshaftpflichtversicherungDeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Übernahme der Verteidigungskosten; Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden.
- Risiken ohne BerufshaftpflichtversicherungVolle Kostenverantwortung im Schadenfall; Gefahr für die Liquidität und die Unternehmenskontinuität; mögliche Sanktionen bei gesetzlicher Pflicht.
Wie wählt man die richtige Haftpflichtdeckung?
Die Betriebshaftpflicht deckt unter anderem Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten durch die Tätigkeit, die Einrichtungen, die Gebäude oder die Produkte des Unternehmens entstehen. Die spezielle Berufshaftpflicht zielt auf die besonderen Risiken bestimmter Berufe ab.
Spezielle Berufshaftpflichtdeckungen werden insbesondere Ärzten, Architekten, Bauingenieuren, Elektro- und Gebäudetechnik-Ingenieuren, Treuhändern, Notaren, Unternehmensberatern und IT-Dienstleistern angeboten. Ein Angebot für einen bestimmten Beruf bedeutet nicht automatisch, dass die Deckung dafür gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das KMU identifiziert die mit seiner Tätigkeit verbundenen Risiken und prüft die für seine Branche und seinen Kanton geltenden Anforderungen, insbesondere bei der Behörde, die die Berufsbewilligung erteilt. Auch die Anforderungen eines Kunden oder Auftraggebers bestimmen die erwartete Deckung.
Die Höhe der Deckungssumme hängt von den geltenden Anforderungen und dem Vertrag ab. Für Rechtsanwälte muss die Deckungssumme für schadenbringende Ereignisse pro Jahr mindestens eine Million Franken betragen.
Berufe mit empfohlener spezieller Berufshaftpflichtdeckung
- ÄrzteJa – spezifische Deckung für medizinische Risiken
- ArchitektenJa – Deckung für Planungsfehler
- BauingenieureJa – Deckung im Zusammenhang mit Strukturprojekten
- UnternehmensberaterJa – Deckung für fehlerhafte Beratungen
- IT-DienstleisterJa – Deckung für technische Mängel oder Datenverlust


